01.10.2014 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 01. Oktober 2014
Aktenzeichen: III R 37/13
Nach der ab dem Jahr 2012 geltenden Rechtslage ist ein Unterhaltsanspruch, welcher der nicht verheirateten Tochter des Kindergeldberechtigten gegen den Vater ihres Kindes zusteht (§ 1615l BGB), für die Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG ohne Bedeutung.
Urteil vom 3. Juli 2014
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