02.12.2015 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 02. Dezember 2015
Aktenzeichen: VII R 24/13
Die Verletzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten durch den Insolvenzverwalter kann dazu führen, dass ihm im Rahmen des § 82 InsO eine Berufung auf die Zurechnung des Wissens des ehemals örtlich zuständigen Finanzamts von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwehrt ist.
Urteil vom 18. August 2015
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