30.03.2016 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 30. März 2016
Aktenzeichen: IV R 43/12
Ist eine Personengesellschaft atypisch still an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, dürfen die Feststellungen der Einkünfte aus der Personengesellschaft und aus der atypisch stillen Gesellschaft nicht in einem einheitlichen Feststellungsbescheid getroffen werden.
Urteil vom 21. Oktober 2015
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