19.09.2018 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 19. September 2018
Aktenzeichen: VII R 15/17
NV: Für die Entnahme von Strom zum Betrieb von Lüftungsanlagen und Warentransportanlagen sowie eines Hochregallagers besteht kein Entlastungsanspruch nach § 9b StromStG, wenn die erzeugte mechanische Energie nicht durch ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes genutzt wurde.
Urteil vom 25.4.2018
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