16.09.2015 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 16. September 2015
Aktenzeichen: II R 13/13
Eine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG für ein Familienheim scheidet aus, wenn der Erwerber von vornherein gehindert ist, die Wohnung in dem von Todes wegen erworbenen Einfamilienhaus für eigene Wohnzwecke zu nutzen und deshalb auch tatsächlich nicht einzieht.
Urteil vom 23. Juni 2015
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