03.09.2014 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 03. September 2014
Aktenzeichen: IV R 26/11
Für die Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses einer Personenhandelsgesellschaft darf eine Rückstellung nicht gebildet werden, wenn diese Verpflichtung ausschließlich durch den Gesellschaftsvertrag begründet worden ist.
Urteil vom 5. Juni 2014
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