14.01.2015 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 14. Januar 2014
Aktenzeichen: XI R 33/13
Die Umsätze eines Landwirts aus dem Einstellen, Füttern und Betreuen von nicht zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken gehaltenen Pferden unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG und sind dem Regelsteuersatz zu unterwerfen.
Urteil vom 10.September 2014
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