Keine Aufrechnung mit der Haftungsschuld des Eigentümers von Gegenständen (§ 74 AO) gegen dessen Steuervergütungsansprüche

28.05.2014  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 28. Mai 2014
Aktenzeichen: VII R 34/12

Eine Verrechnung der Haftungsschuld des an einem Unternehmen wesentlich beteiligten Eigentümers von Gegenständen mit einem diesem zustehenden Steuerguthaben ist unwirksam.

Urteil vom 28. Januar 2014

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