19.06.2013 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 19. Juni 2013
Aktenzeichen: XI R 12/11
Die mit einer sog. "Coaster-Bahn", bei der die Fahrtkunden auf schienengebundenen Schlitten zu Tal fahren, erbrachten Umsätze sind umsatzsteuerrechtlich keine Beförderungsleistungen und unterliegen daher nicht dem ermäßigten Steuersatz.
Urteil vom 20. Februar 2013
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