03.09.2014 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 03. September 2014
Aktenzeichen: X R 16/13
Nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 sind auf einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag beruhende Leistungen des Nutzungsberechtigten an den Überlassenden nicht als Sonderausgaben abziehbar.
Urteil vom 25. Juni 2014
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