Kann eigentlich jede fehlerhafte Rechnung für einen Vorsteuerabzug berichtigt werden?

04.07.2017  — Von Dirk J. Lamprecht. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt. Eine Rechnung kann nach § 31 Abs. 5 Satz 1 UStDV berichtigt werden, wenn sie nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4 oder § 14a UStG enthält oder Angaben in der Rechnung unzutreffend sind.

Nach Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG muss der Steuerpflichtige, für den Vorsteuerabzug nach Art. 17 [...]

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