kein Wahlrecht für Geltendmachung der Vorsteuerbeträge
Veröffentlicht: 03. Januar 2018
Aktenzeichen: V B 65/17
- NV: "Gesetzlich" geschuldete Steuer i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG ist die vom leistenden Unternehmer für den steuerpflichtigen Umsatz nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz geschuldete Umsatzsteuer.
- NV: Der Unternehmer hat kein Wahlrecht, Vorsteuerbeträge im Vergütungsverfahren oder im Rahmen der Umsatzsteuer-Jahreserklärung geltend zu machen.
Urteil vom 14.11.2017