Gibt es einen bestimmten Prüfablauf für elektronisch übersandte Rechnungen?

29.03.2012  — Von Dirk J. Lamprecht. Quelle: DasBilanzwissen

Der Unternehmer darf grundsätzlich als Vorsteuer alle Beträge abziehen, die ihm von anderen Unternehmen gesondert als Steuer in Rechnung gestellt wurden, sofern er Ausgangsumsätze erbringt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Weiterhin muss er im Besitz einer Rechnung sein.

Voraussetzung: Zustimmung des Empfängers

Rechnungen können – vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers – auch auf elektronischem Weg übermittelt werden, § 14 Abs. 1 Satz [...]

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