20.03.2019 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 20. März 2019
Aktenzeichen: IX R 13/17
NV: Eine KG mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist zu dem finanzgerichtlichen Verfahren eines ihrer Gesellschafter, der den Ansatz von Rechtsverfolgungskosten als Sonderwerbungskosten geltend macht, notwendig beizuladen.
Urteil vom 4.12.2018
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