26.09.2018 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 26. September 2018
Aktenzeichen: XI B 17/18
NV: Wenn weder der Insolvenzverwalter noch einer der Insolvenzgläubiger noch der Schuldner der Feststellung einer Umsatzsteuerforderung zur Insolvenztabelle widersprochen haben, ist die Feststellung zur Insolvenztabelle, die als Steuerfestsetzung wirkt, mit einem förmlichen Rechtsbehelf (Einspruch, Klage, Nichtzulassungsbeschwerde, Revision) nicht mehr anfechtbar.
Urteil vom 5.7.2018
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