12.03.2020 Quelle:
Veröffentlicht: 12. März 2020
Aktenzeichen: II R 5/17
Beim Erwerb eines Kindes von seinem leiblichen Vater, der nicht auch der rechtliche Vater ist (biologischer Vater), findet die Steuerklasse III Anwendung.
Urteil vom 5.12.2019