08.10.2014 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 8. Oktober 2014
Aktenzeichen: III R 6/13
Erlässt die Familienkasse auf einen zeitlich nicht konkretisierten Kindergeldantrag einen Festsetzungsbescheid, der eine Befristung bis zu einem in der Zukunft liegenden Monat enthält, so hat sie damit über den Antrag in vollem Umfang und nicht nur zum Teil entschieden.
Urteil vom 26. Juni 2014
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