24.06.2015 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 24. Juni 2015
Aktenzeichen: III R 31/13
Das Elterngeld, das ein behindertes Kind, für das Kindergeld begehrt wird, wegen der Betreuung und Erziehung seines eigenen Kindes erhält, gehört in vollem Umfang zu den Bezügen, die zur Abdeckung des Grundbedarfs des behinderten Kindes geeignet sind.
Urteil vom 5. Februar 2015
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