31.07.2015 — Von
. Quelle:Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer i.S. des § 3 Abs. 8 UStG ist die Person, die in eigenem Namen eine Zollanmeldung abgibt oder in deren Namen eine Zollanmeldung abgegeben wird. Darauf, dass tatsächlich Einfuhrumsatzsteuer angefallen ist, kommt es nicht an.
Wer jedoch in eigener Person alle etwaig anfallenden Steuern und sonstige Kosten trägt, handelt nicht als Vertreter "für Rechnung" eines anderen i.S. des Art. 5 Abs. 2 ZK.
Wird der Gegenstand der Lieferung durch den [...]
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