12.08.2015 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 12. August 2015
Aktenzeichen: IV R 19/12
Scheidet ein Kommanditist gegen Entgelt aus einer KG aus, ist ein von ihm nicht auszugleichendes negatives Kapitalkonto bei der Berechnung seines Veräußerungsgewinns in vollem Umfang zu berücksichtigen. Es kommt nicht darauf an, aus welchen Gründen das Kapitalkonto negativ geworden ist.
Urteil vom 9. Juli 2015
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