17.04.2013 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 17. April 2013
Aktenzeichen: V R 34/11
Die Abholung und Entsorgung von Speiseabfällen aus Restaurants und Großküchen stellt keine landwirtschaftliche Dienstleistung dar, die der Pauschalbesteuerung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG unterliegt.
Urteil vom 24. Januar 2013
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