04.02.2015 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 04. Februar 2015
Aktenzeichen: IX R 50/13
Die infolge eines Wechsels im Gesellschafterbestand ausgelösten Grunderwerbsteuern stellen keine Anschaffungs(neben)kosten der erworbenen Kommanditanteile oder des vorhandenen Grundbesitzes der Objektgesellschaft dar.
Urteil vom 2. September 2014
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