28.01.2015 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 28. Januar 2015
Aktenzeichen: IV R 15/11
Ein Darlehen gehört nur dann nicht zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft, wenn festgestellt werden kann, dass keine wesentliche betriebliche Veranlassung für seine Ausreichung bestand.
Urteil vom 16. Oktober 2014
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