17.02.2016 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 17. Februar 2016
Aktenzeichen: II R 46/13
Der Erbe kann eine vom Erblasser hinterzogene Einkommensteuer, die auch nach dem Eintritt des Erbfalls nicht festgesetzt wurde, selbst dann nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehen, wenn er das für die Festsetzung der Einkommensteuer zuständige FA zeitnah über die Steuerangelegenheit unterrichtet hat.
Urteil vom 28. Oktober 2015
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