15.04.2015 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 15. April 2015
Aktenzeichen: II R 12/14
Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Verbindlichkeit aus einem geltend gemachten Pflichtteil nur anteilig als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden kann, wenn zum Nachlass ein nach § 13a ErbStG begünstigter Anteil an einer Kapitalgesellschaft gehört.
Urteil vom 18. Februar 2015
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