Aufwendungen für die Sanierung einer Grabstätte keine außergewöhnliche Belastung

16.01.2020  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 16. Januar 2020
Aktenzeichen: VI R 48/17

NV: Aufwendungen für die Sanierung einer Grabstätte sind keine außergewöhnliche Belastung. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine über 100 Jahre alte Familiengrabstätte handelt und Standsicherheitsmängel auf Anordnung der Friedhofsverwaltung beseitigt werden.

Urteil vom 22.10.2019

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