06.01.2016 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 23. Dezember 2015
Aktenzeichen: VI R 22/14
Aufwendungen für Besuchsfahrten eines Ehepartners zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des anderen Ehepartners sind auch bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit des anderen Ehepartners grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar.
Urteil vom 22. Oktober 2015
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