07.01.2015 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 07. Januar 2015
Aktenzeichen: VI R 82/13
Eine Einkommensteuererklärung kann auch wirksam per Fax an das FA übermittelt werden. Es ist nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige den Inhalt der Einkommensteuererklärung tatsächlich in vollem Umfang zur Kenntnis genommen hat.
Urteil vom 8. Oktober 2014
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