11.05.2016 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 11. Mai 2016
Aktenzeichen: II R 27/14
Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.
Urteil vom 02. März 2016
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