10.09.2014 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 10. September 2014
Aktenzeichen: V R 44/13
Der Unternehmer handelt bei Inanspruchnahme der Steuerfreiheit nach § 6a UStG nur dann leichtfertig i.S. von § 378 AO, wenn es sich ihm zumindest aufdrängen muss, dass er die Voraussetzungen dieser Vorschrift weder beleg- und buchmäßig noch objektiv nachweisen kann.
Urteil vom 24. Juli 2014
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