11.04.2018 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 11. April 2018
Aktenzeichen: III R 23/15
Erzielt ein Sporttrainer, der mit Einkünfteerzielungsabsicht tätig ist, steuerfreie Einnahmen unterhalb des sog. Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG, kann er die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen.
Urteil vom 20.12.2017
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