11.05.2016 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 6. Mai 2016
Geschäftszeichen: IIV C 3 - S 2221/15/10011 :004 - 2016/0405757
Der BFH hat mit o. g. Urteil entschieden, dass Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer gleitenden Übergabe von Privatvermögen grundsätzlich weiterhin als Rente oder dauernde Last abgezogen werden können, wenn die Vermögensübertragung vor dem 1. Januar 2008 vereinbart worden war und die Voraussetzungen des § 52 Absatz 23e Satz 2 EStG in der Fassung des JStG 2008 nicht [...]
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