05.12.2018 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 05. Dezember 2018
Aktenzeichen: V R 21/16
Die Teilnahme an einem Wettbewerb (Pferderennen) ist nicht steuerbar, wenn dem Eigentümer der Pferde als Gegenleistung lediglich ein platzierungsabhängiges Preisgeld gezahlt wird (anders noch BFH-Urteil vom 9. März 1972 V R 32/69, BFHE 105, 196, BStBl II 1972, 556).
Urteil vom 2.8.2018
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