21.08.2019 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 16. August 2019
Aktenzeichen: VI R 28/17
Übernimmt der Arbeitgeber, der mit dem Arbeitnehmer unter Abtretung der Steuererstattungsansprüche eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen hat, die Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Arbeitnehmers, wendet er damit keinen Arbeitslohn zu (Aufgabe des BFH-Urteils vom 21.01.2010 - VI R 2/08, BFHE 228, 80, BStBl II 2010, 639).
Urteil vom 9.5.2019
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