Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung wird nach wie vor genutzt

19.12.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: GRP Rainer LLP, Rechtsanwälte und Steuerberater.

Die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung war in diesem Jahr nach Medienberichten weiter rückläufig. Kurz vor Jahresende wurden rund 3600 Selbstanzeigen gezählt.

Viele Steuersünder haben die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige genutzt, bevor die Regeln verschärft wurden. Insofern ist es wenig erstaunlich, dass die Zahl der Selbstanzeigen inzwischen deutlich zurückgegangen ist. Andererseits belegen rund 3600 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung in diesem Jahr, dass der Bedarf immer noch da ist und immer noch unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten deponiert sind.

Die Gefahr, dass eine Steuerhinterziehung entdeckt wird, ist durch den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten (AIA), der im Herbst begann, ohnehin noch einmal deutlich gestiegen. Durch den AIA wird es deutlich schwieriger, Schwarzgeld auf Auslandskonten zu verbergen. Noch können Steuersünder die Chance der strafbefreienden Selbstanzeige nutzen. Dabei ist aber zu beachten, dass sie rechtzeitig gestellt werden muss. Die Steuerhinterziehung darf noch nicht von den Behörden entdeckt worden sein. Außerdem muss die Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei sein, damit sie strafbefreiend wirken kann, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Dennoch ist und bleibt die Selbstanzeige alternativlos, wenn der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit gelingen soll.

Die komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige sind für den Laien kaum zu überblicken und noch weniger zu erfüllen. Die Selbstanzeige muss alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten und kein Fall ist wie der andere. Eine Lösung von der Stange gibt es daher nicht. Wer die Selbstanzeige dennoch auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen versucht, geht ein hohes Risiko ein. Denn schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Dann droht dennoch eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Die Selbstanzeige kann sich dann im besten Fall noch strafmildernd auswirken.

Damit das nicht passiert, können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall diskret und detailliert bearbeiten. Sie wissen welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirkt.



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