22.09.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V..
Mit dem Änderungsstandard wird eine zwischen den Standards IFRS 10 Konzernabschlüsse und IAS 28 (2011) Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures bestehende Inkonsistenz beseitigt. Es erfolgt eine Klarstellung in Bezug auf die Erfassung nicht realisierter Erfolge aus Transaktionen zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture. Sofern die Transaktion einen Geschäftsbetrieb (entsprechend IFRS 3) betrifft, hat eine vollständige Erlöserfassung beim Investor zu erfolgen. Betrifft die Transaktion nur die Veräußerung von Vermögenswerten, welche keinen Geschäftsbetrieb darstellen, so ist eine Teilerfolgserfassung vorzunehmen. Der Standard ist anzuwenden für Geschäftsjahre, welche an oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.
Der Änderungsstandard ist nur beim IASB und nur kostenpflichtig erhältlich (www.ifrs.org).