22.09.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V..
Allerdings haben Unternehmen das Wahlrecht, alternativ die bisherigen Hedge Accounting-Regeln in IAS 39 weiter anzuwenden. Zudem besteht bei Anwendung der neuen Hedge Accounting-Regeln in IFRS 9 die Möglichkeit, die Spezialregeln in IAS 39 betreffend Portfolio-Fair-Value-Hedges für Zinsrisiken zusätzlich anzuwenden.
Ferner wird mit dieser IFRS 9-Version erlaubt, den ergebnisneutralen Ausweis von bonitätsbedingten Fair Value-Änderungen für Verbindlichkeiten, die at Fair Value bewertet werden, vorzeitig umzusetzen, ohne die übrigen Regelungen von IFRS 9 anzuwenden.
IFRS 9 enthält kein Erstanwendungsdatum mehr. Somit ist der bisher in IFRS 9 enthaltene Zeitpunkt für dessen Erstanwendungspflicht ab 1.1.2015 aufgehoben. Der Standard kann nur über das IASB bezogen werden (www.ifrs.org). Eine Zusammenfassung der Neuerungen durch den IASB ist aber frei verfügbar.