22.09.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V..
Die Änderungen an IAS 16 und IAS 38 wurden durch das IFRS Interpretations Committee ursprünglich für den sechsten Zyklus des Projekts der jährlichen Verbesserungen 2011-2013 vorgeschlagen. In seiner Oktober-Sitzung 2012 hat der IASB jedoch beschlossen, die Änderungen an den beiden Standards im Rahmen eines separaten Projekts zu behandeln. Am 4. Dezember 2012 wurde der Standardentwurf ED/2012/5 Klarstellung der zulässigen Abschreibungsmethoden (vorgeschlagene Änderungen an IAS 16 und IAS 38) veröffentlicht. Der Standardentwurf stellte klar, dass umsatzbasierte Methode keine zulässige Abschreibungsmethode i.S.v. IAS 16 und IAS 38 ist. Allerdings wurde dies durch die Anmerkung in der Grundlage für Schlussfolgerungen, wonach in begrenzten Fällen Umsatzerlöse für die Bestimmung des erwarteten Verbrauchsmusters des künftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts herangezogen werden können, relativiert. In den Stellungnahmen wurde kritisiert, dass diese Anmerkung in der Grundlage für Schlussfolgerungen im Widerspruch mit den vorgeschlagenen Änderungen am Standard steht. Daraufhin hat der IASB beschlossen, diese Anmerkung nicht in den finalen Standard zu übernehmen. Im Einzelnen wird durch die veröffentlichen Änderungen Folgendes klargestellt:
Die Änderungen sind prospektiv für Berichtperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
Der Standard ist nur beim IASB (www.ifrs.org) erhältlich.