23.04.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Wegen der Corona-Pandemie kann eine steigende Zahl von Eltern die Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes nicht mehr einhalten: So werden Eltern, die bestimmten systemrelevanten Berufsgruppen angehören (z.B. Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte, Polizistinnen und Polizisten) an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt; sie müssen mehr oder auch zu anderen Zeiten arbeiten. Andere Berufsgruppen sind von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen und geraten während des Elterngeldbezugs in wirtschaftliche Notlagen. Werdende Eltern befürchten Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung durch die Corona-bedingte Kurzarbeit oder Freistellung während der Elternzeit und die dadurch bedingten geringeren Einkommen.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat daher einen Gesetzesentwurf für Anpassungen des Elterngelds in der Corona-Zeit vorgelegt, der am Montag durch das Bundeskabinett im Umlaufverfahren beschlossen wurde und der heute von den Koalitionsfraktionen im Bundestag eingebracht wird. Die gesetzlichen Anpassungen sollen verhindern, dass Eltern aufgrund der Corona-Krise finanzielle Nachteile beim Elterngeld haben. Die Regelungen gelten - wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen - rückwirkend ab 1. März 2020.
Bundesfamilienministerin Giffey:
Mit der Anpassung machen wir Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung in der Corona-Zeit krisenfest. Die Regelung ermöglicht Eltern mit systemrelevanter Tätigkeit, die Zeit mit ihren Kindern nach Bewältigung der Krise nachzuholen. Wir verhindern außerdem, dass Eltern aufgrund der Ausnahmesituation weniger Elterngeld erhalten oder einen Teil der Leistung zurückzahlen müssen. Damit stellen wir die wirtschaftliche Stabilität von Familien auch in der Zeit der Krise sicher. Eltern und werdende Eltern müssen sich nicht sorgen, dass sie Nachteile beim Elterngeld haben.
Der Gesetzentwurf sieht folgende drei Regelungsbereiche vor:
Das Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt des Kindes durch einen Ersatz des Erwerbseinkommens für den Elternteil, der sich um die Betreuung des Kindes kümmert. Beide Eltern haben einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn sie sich die Betreuung aufteilen. Immer mehr Väter und Mütter nutzen das ElterngeldPlus mit der Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten und das Elterngeld länger zu erhalten. Väter, die ElterngeldPlus beziehen, kombinieren dies häufig mit dem Partnerschaftsbonus, der beiden Eltern 4 ElterngeldPlus-Monate zusätzlich sichert, wenn sie sich in einem vorgegebenen Stundenumfang Beruf und Betreuung gleichermaßen teilen. Das Elterngeld errechnet sich aus dem Durchschnitt des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes und ersetzt das bisherige Nettoeinkommen des Betreuenden zu mindestens 65%.
Das Bundeselterngeld und -elternzeitgesetz ist seit seiner Einführung 2007 mehrfach weiterentwickelt worden und eine wirkungsvolle Unterstützung für Familien in der Zeit nach der Geburt ihres Kindes: Rund 1,9 Mio. Mütter und Väter bezogen in 2019 Elterngeld, mehr als 40% der Väter beteiligen sich an der Betreuung der Kinder, Mütter gehen früher wieder zurück in die Erwerbstätigkeit. Das Elterngeld wird als verlässliche, gerechte und flexible Unterstützung bei den Beziehenden und in der gesamten Bevölkerung hochgeschätzt und erreicht sein Ziel, den Lebensstandard der Familie in der Zeit nach der Geburt des Kindes zu sichern.
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