29.02.2024 — Von
. Quelle:Rechtliche Vertretung unter Ehegatten
Vollmacht benötigtDass ein Ehegatte generell den anderen Ehegatten rechtlich vertreten und Rechtsgeschäfte in seinem Namen abschließen dürfe, ist eine verbreitete Fehlvorstellung. Das Gesetz kennt kein solches generelles Vertretungsrecht für Ehegatten. Will ein Ehegatte (auch) für seinen Ehegatten handeln, benötigt er oder sie hierzu eine Vollmacht (vgl. §§ 164 ff. BGB). Die Bevollmächtigung kann [...]
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