29.02.2024 — Von
. Quelle:Die Vorschriften des NGG über die Gleichstellungsbeauftragte gelten nur für die Behörden, KommunenBetriebe und Verwaltungsstellen des Landes. Für die Kommunen ist die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten in § 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) geregelt (siehe dazu unten Kap. 3.10.6). Die HochschulenRechtsgrundlage für die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten an den [...]
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