Ausgabe 42/2013: »ZUGFeRD ++ Schnüffelnde Pendler ++ Fünftelregelung«
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das Steuervereinfachungsgesetz von 2011 hat einen erleichterten Vorsteuerabzug ermöglicht. Eine Rechnung können Sie bequem per E-Mail erhalten und archivieren. Doch inwieweit sind Sie bei digital übermittelten Eingangsrechnungen zum Vorsteuerabzug berechtigt? Wie müssen Sie mit der Rechnung weiter vorgehen?Digitale Rechnungen und E-Invoicing unter Berücksichtigung des neuen ZUGFerd-Verfahrens Ihr Experte Dirk J. Lamprecht klärt alle Fragen zu Vorsteuerabzug, Workflow und Anforderungen an die Archivierung. Sichern Sie Sich hier Ihren Platz im 1-tägigen Intensiv-Seminar » |