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Strengere Vorschriften für strafbefreiende Selbstanzeige

28.10.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: GRP Rainer LLP, Rechtsanwälte und Steuerberater.

In den letzten Jahren haben viele Steuersünder die Möglichkeit der Selbstanzeige genutzt, um Straffreiheit zu erlangen. Verstärkt wurde der Trend noch durch den stetig drohenden Ankauf von Steuerdaten seitens der Regierung. Nun könnte Steuerpflichtigen, die ihr Geld in Steueroasen angelegt haben, die nächste Schreckensnachricht drohen.

In der Politik wird heiß diskutiert, ob die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige verschärft werden sollen. Bereits vor der Bundestagswahl forderten diverse Parteien die Hürden für eine Selbstanzeige zu erhöhen. Und auch eine einberufene Arbeitsgruppe prüfte in diesem Jahr nach einem prominenten Fall der Selbstanzeige, inwieweit strengere Vorschriften sinnvoll und durchsetzbar sind.

Bereits im Jahr 2011 wurden nach einem BGH-Urteil (Az.: 1 StR 577/09) die gesetzlichen Vorschriften überarbeitet und verschärft. Die Richter führten in ihrem Urteil aus, dass eine Strafbefreiung nur möglich sei, wenn der Steuersünder zur ausnahmslosen Steuerehrlichkeit zurückkehre, d.h. er müsse vollständige und richtige Angaben machen. Eine Teilselbstanzeige könne daher nicht vorgenommen werden, wenn Straffreiheit erwünscht werde. Angenommen es kommt zu einer großen Koalition könnte das Thema wieder aktuell werden. Denn neben einer Beschränkung der Straffreiheit auf Bagatellfälle werden sogar Stimmen laut, die eine komplette Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige fordern.

In der Praxis stoßen die Forderungen auf wenig Zustimmung. Steuersünder die umfassend Auskunft über ihre Verstöße erteilen, sollten genau wissen, unter welchen Umständen sie mit Straffreiheit rechnen können. Zudem bereite den Steuerberatern in der praktischen Umsetzung bereits die Verschärfung aus dem Jahr 2011 einige Probleme.

Die Selbstanzeige bietet für Steuersünder derzeit immer noch die Möglichkeit, Straffreiheit zu erlangen. Allerdings sollte ein im Steuerrecht tätiger Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden, da Fehler dazu führen können, dass strafrechtliche Sanktionen und hohe Steuernachzahlungen drohen.

Außerdem muss im Falle einer Steuerhinterziehung meist rasch gehandelt werden. Haben die Behörden die Straftat bereits entdeckt und Ermittlungen aufgenommen, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich. Ein Rechtsanwalt prüft detailliert, ob eine Selbstanzeige notwendig ist und hilft bei der korrekten Durchführung.


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