25.03.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut Arbeit und Qualifikation.
Prof. Dr. Martin Brussig vom Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen hat die Gruppe der sogenannten „späten Renteneintritte“ für die Jahre 2005 bis 2021 untersucht.
Grundzüge zu Rentenrecht, Zeiten, Personenkreis & Rentenarten
Der aktuelle Altersübergangs-Report des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE), der von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert wird, beschäftigt sich mit der bislang wenig erforschten Gruppe der „späten Renteneintritte“. Gemeint sind Personen, die trotz langer (mind. 35 Jahre) bzw. sehr langer (mind. 45 Jahre) Versicherungszeiten nicht die Möglichkeit eines frühen Rentenzugangs (u.a. „Rente mit 63“) nutzen. Prof. Dr. Martin Brussig untersuchte für den Report die Rentenzugänge der Jahre 2005 bis 2021. Gegenstand ist auch, welche Schlussfolgerungen sich für eine Rentenpolitik ziehen lassen, die das Ziel verfolgt, Versicherte möglichst lange im Berufsleben zu halten.
Brussig hat u. a. die Geburtskohorten der Jahre 1946 und 1947 genauer betrachtet:. „Ein Großteil der Altersgrenzenregelungen richtet sich an Geburtsjahrgängen aus“, erläutert der Wissenschaftler seine Methodik. „Daher ist die Analyse von Geburtskohorten genauer als eine Analyse des Rentenzugangs nach Kalenderjahren“. Auf diese Weise lässt sich u.a. zeigen, dass sich mit der Einführung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“) ab dem Geburtsjahrgang 1947 der Anteil der „späten Renteneintritte“ an einer Kohorte nahezu halbiert hat (Kohorte 1946: 14,3 %; Kohorte 1947: 7,3 %). Demnach ist zu vermuten, dass ohne die „Rente mit 63“ sehr viele Beschäftigte weiter erwerbstätig gewesen wären, die nun aber in die Lage versetzt wurden, abschlagsfrei frühzeitig in Altersrente zu wechseln.
Am häufigsten ist ein später Renteneintritt aus einem stabilen Arbeitsverhältnis. Allerdings eröffnen stabile und damit lange Erwerbsphasen eben auch Wege in die Frühverrentung. Den Studienergebnissen zufolge entscheidet weniger die Stabilität der Beschäftigung darüber, ob der Rentenzugang zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt oder aufgeschoben wird. Eine alternsgerechte Arbeitsgestaltung – und das heißt in erster Linie: eine gesundheitsförderliche Arbeitsgestaltung – ist demnach eine wichtige Voraussetzung, damit Beschäftigte überhaupt die späte Erwerbsphase erreichen. Erforderlich ist darüber hinaus, den Arbeitsprozess so zu gestalten, dass die Arbeit als sinnstiftend und bereichernd erlebt werden kann. „Würden die Betriebe sich entsprechend um ältere Beschäftigte bemühen, würde ein signifikanter Teil länger in Arbeit verbleiben, auch wenn die Voraussetzungen für eine Frühverrentung erfüllt sind“, ist Arbeitsmarktforscher Prof. Dr. Martin Brussig überzeugt.
Brussig, Martin, 2024: Späte Renteneintritte von langjährig Versicherten . Duisburg: Inst. Arbeit und Qualifikation. Altersübergangs-Report 2024-02
Bild: Yan Krukov (Pexels, Pexels Lizenz)
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