24.10.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium der Finanzen.
Am 1. Februar 2014 ist es soweit: Die nationalen Zahlungsverfahren (Überweisungen, Lastschriften) werden durch europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr ersetzt – es entsteht SEPA, ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum der 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und der Schweiz. „Bis zum 1. Februar 2014 müssen Banken, Unternehmen, Vereine und öffentliche Kassen voll SEPA-fähig sein. Dies ist Gesetz. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es bis Februar 2016 eine Übergangsfrist, in der sie noch Kontonummer und Bankleitzahl bei ihrer Hausbank nutzen können“, erklärt Hartmut Koschyk, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: „Bis Februar sind noch Anstrengungen erforderlich. Aber ich bin zuversichtlich, dass die Umstellung des Zahlungsverkehrs in Deutschland rechtzeitig abgeschlossen werden kann“, so Koschyk weiter.
Was SEPA für Bürger, Unternehmen und Vereine konkret bedeutet, das erklärt der neue animierte
Die IBAN setzt sich aus der bisherigen Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen. Hinzu kommen das Kürzel „DE“ für Deutschland und eine Prüfziffer. Jeder Bankkunde erhält seine IBAN direkt von seiner Bank. Ansonsten ändert sich für Verbraucher nicht viel. Bestehende Daueraufträge und erteilte Lastschriften werden automatisch umgestellt.
Unternehmen und Vereine müssen bis 1. Februar 2014 die technischen Voraussetzungen für SEPA schaffen. Wer Lastschriften bei seiner Bank einreicht, benötigt zudem eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese kann auf der Internetseite der Bundesbank beantragt werden. Auch sollten Lastschrifteinreicher ihre Kunden bzw. Mitglieder über die Umstellung ihrer Lastschriften informieren.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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