Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Pro und Kontra Fahrtenbuch

15.10.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: KDB Buchführungsservice.

Fast jeder Selbständige nutzt einen Firmen-Pkw, um von einem Termin zum nächsten zu gelangen. Egal ob ein Kundentermin oder ein Gesprächstermin mit Lieferanten, ständig ist der Geschäfts-Pkw im Einsatz. Wie Sie mit Ihrem Firmen-Pkw Steuern sparen können, erfahren Sie in diesem Artikel

Buchhaltungsexperte Andreas Unruh: Man glaubt es gar nicht, aber hier ein Kundentermin, dort ein Lieferantengespräch - über das Jahr kommen so etliche gefahrene Kilometer zusammen. Das Finanzamt unterstellt Ihnen automatisch, dass sie ihren Firmen-Pkw auch privat nutzen und ermittelt einen so genannten Privatanteil. Wie Sie den klaren Beweis ihrer Firmenfahrten führen, funktioniert eigentlich nur über das Fahrtenbuch.

Die Ermittlung des Privatanteils erfolgt regelmäßig durch die 1 %-Regelung. Hierbei wird 1 % des Bruttolistenpreises als Eigenanteil angesetzt, der Ihren steuerlichen Gewinn nicht mindern darf. Dank Sonderkonditionen und Rabatten zahlt kaum ein Unternehmer beim Autokauf den Bruttolistenpreis. Meist liegt der tatsächliche Kaufpreis erheblich darunter. Somit ist die 1 %-Regelung eine sehr kostspielige Methode, denn durch den hohen Bruttolistenpreis zahlen Sie einen recht hohen Eigenenanteil. Übrigens wird auch bei Gebrauchtwagen die 1 %-Regelung angesetzt. Insbesondere bei einer starken Differenz zwischen dem Bruttolistenpreis und dem tatsächlichen Kaufpreis scheint diese Regelung eher nachteilig zu sein.

Wenn Sie Steuern sparen möchten, können Sie ein Fahrtenbuch führen. Dabei müssen Sie alle durchgeführten Fahrten getrennt nach geschäftlicher und privater Veranlassung notieren. Am Jahresende kann somit der genaue Anteil an Privatfahrten ermittelt werden. Diese Methode ist recht aufwendig und es gelten hohe Anforderungen.

Der Bundesfinanzhof hat in seinen jüngsten Urteilen die Anforderungen an das Fahrtenbuch verschärft. Sie sollten daher darauf achten, dass Sie Ihr Fahrtenbuch zeitnah führen und es sich um ein Heft und keine Loseblattsammlung handelt. Ein ordentliches Fahrtenbuch können Sie in jeder gut sortierten Schreibwarenhandlung erwerben. Das Fahrtenbuch sollte folgende Punkte enthalten:

  • Datum
  • Ort bei Fahrtbeginn
  • Fahrtziel
  • aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner
  • Anlass der Fahrt
  • Gesamtkilometerstand am Ende der Fahrt

Denken Sie auch daran, Ihre Privatfahrten zu notieren. Hierfür entfallen die Ortsangaben und der Anlass der Fahrt. Auch ein GPS-gestütztes Fahrtenbuch ist vom Finanzamt anerkannt und wird wegen mangelnder Manipulationsmöglichkeiten nur in seltenen Fällen beanstandet. GPS-gestützte Fahrtenbücher sind zeitsparend und äußerst praktisch, weil sie neben den Kilometerangaben gleichzeitig den Startort und den Zielort durch GPS hinterlegen. Somit können Sie durch das Führen eines Fahrtenbuches jede Menge Steuern sparen.

Zu diesem Artikel erreichte uns folgende Leserfrage, die unser Steuerexperte Volker Hartmann beantwortet:

Frage:
Wird bei Leasingfahrzeugen der Privatanteil bei der 1% Regelung ebenfalls anhand des Bruttolistenpreises ermittelt oder wird eine andere Bemessungsgrundlage genutzt? Wenn ja, welche?

Antwort:

Ja - auch bei Leasing-Fahrzeugen ist der Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber diese neu oder gebraucht erworben hat oder ob es sich um geleaste bzw. gemietete Fahrzeuge handelt.“


nach oben
FAQ