15.10.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: KDB Buchführungsservice.
Buchhaltungsexperte Andreas Unruh: Man glaubt es gar nicht, aber hier ein Kundentermin, dort ein Lieferantengespräch - über das Jahr kommen so etliche gefahrene Kilometer zusammen. Das Finanzamt unterstellt Ihnen automatisch, dass sie ihren Firmen-Pkw auch privat nutzen und ermittelt einen so genannten Privatanteil. Wie Sie den klaren Beweis ihrer Firmenfahrten führen, funktioniert eigentlich nur über das Fahrtenbuch.
Die Ermittlung des Privatanteils erfolgt regelmäßig durch die 1 %-Regelung. Hierbei wird 1 % des Bruttolistenpreises als Eigenanteil angesetzt, der Ihren steuerlichen Gewinn nicht mindern darf. Dank Sonderkonditionen und Rabatten zahlt kaum ein Unternehmer beim Autokauf den Bruttolistenpreis. Meist liegt der tatsächliche Kaufpreis erheblich darunter. Somit ist die 1 %-Regelung eine sehr kostspielige Methode, denn durch den hohen Bruttolistenpreis zahlen Sie einen recht hohen Eigenenanteil. Übrigens wird auch bei Gebrauchtwagen die 1 %-Regelung angesetzt. Insbesondere bei einer starken Differenz zwischen dem Bruttolistenpreis und dem tatsächlichen Kaufpreis scheint diese Regelung eher nachteilig zu sein.
Wenn Sie Steuern sparen möchten, können Sie ein Fahrtenbuch führen. Dabei müssen Sie alle durchgeführten Fahrten getrennt nach geschäftlicher und privater Veranlassung notieren. Am Jahresende kann somit der genaue Anteil an Privatfahrten ermittelt werden. Diese Methode ist recht aufwendig und es gelten hohe Anforderungen.
Der Bundesfinanzhof hat in seinen jüngsten Urteilen die Anforderungen an das Fahrtenbuch verschärft. Sie sollten daher darauf achten, dass Sie Ihr Fahrtenbuch zeitnah führen und es sich um ein Heft und keine Loseblattsammlung handelt. Ein ordentliches Fahrtenbuch können Sie in jeder gut sortierten Schreibwarenhandlung erwerben. Das Fahrtenbuch sollte folgende Punkte enthalten:
Denken Sie auch daran, Ihre Privatfahrten zu notieren. Hierfür entfallen die Ortsangaben und der Anlass der Fahrt. Auch ein GPS-gestütztes Fahrtenbuch ist vom Finanzamt anerkannt und wird wegen mangelnder Manipulationsmöglichkeiten nur in seltenen Fällen beanstandet. GPS-gestützte Fahrtenbücher sind zeitsparend und äußerst praktisch, weil sie neben den Kilometerangaben gleichzeitig den Startort und den Zielort durch GPS hinterlegen. Somit können Sie durch das Führen eines Fahrtenbuches jede Menge Steuern sparen.
Zu diesem Artikel erreichte uns folgende Leserfrage, die unser Steuerexperte Volker Hartmann beantwortet:
Frage:
Wird bei Leasingfahrzeugen der Privatanteil bei der 1% Regelung ebenfalls anhand des Bruttolistenpreises ermittelt oder wird eine andere Bemessungsgrundlage genutzt? Wenn ja, welche?
Antwort:
Ja - auch bei Leasing-Fahrzeugen ist der Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber diese neu oder gebraucht erworben hat oder ob es sich um geleaste bzw. gemietete Fahrzeuge handelt.“
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
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