30.10.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Die Kommission wird zur Umsetzung der Verordnung eine Liste von betroffenen Produkten erstellen und regelmäßig aktualisieren. Diese Auswahl der Produkte erfolgt auf der Grundlage einer gründlichen Analyse, unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien, insbesondere im Zusammenhang mit den Klima-, Umwelt- und Energieeffizienzzielen der EU. Dadurch wird sichergestellt, dass die Auswahl der erfassten Produkte transparent und nachvollziehbar ist. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf hochwirksamen Produkten, zu denen Textilien (insbesondere Bekleidung und Schuhe), Möbel (einschließlich Matratzen), Eisen und Stahl, Aluminium, Reifen, Farben, Schmierstoffe und Chemikalien sowie energiebezogene Produkte, IKT-Produkte und andere Elektronikprodukte gehören.
Online-Seminar
Die Verordnung legt fest, dass diese Produkte auf dem EU-Markt energieeffizienter, langlebiger, wiederverwendbar, reparierbar, recyclingfähig und zunehmend aus recycelten Materialien hergestellt werden müssen.
Der Vizepräsident der EU-Kommission, Maroš Šefčovič, betonte die Bedeutung der Verordnung als Chance für Unternehmen und Verbrauchende, aber auch als entscheidenden Schritt hin zur Klimaneutralität und zur Verringerung der Abhängigkeiten Europas. Die ESPR ist im Dezember 2023 in Kraft getreten und wird nun, im laufenden Frühjahr 2024 schrittweise produktgruppenspezifisch umgesetzt.
Die EU-Ökodesign-Verordnung baut auf der bestehenden Ökodesign-Richtlinie auf und erweitert sie in mehrfacher Hinsicht. Sie legt nicht nur Leistungs- und Informationsanforderungen für eine breite Palette von Produkten fest, sondern geht auch über die Energieeffizienz hinaus und fördert die Kreislaufwirtschaft. Zu den neuen Anforderungen gehören die Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten, der Rezyklatanteil, der CO2- und Umweltfußabdruck sowie die Verfügbarkeit von Produktinformationen, insbesondere durch einen digitalen Produktpass.
Eine besonders wichtige Maßnahme der Verordnung ist das Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuherzeugnisse. Große Unternehmen müssen nun jedes Jahr offenlegen, wie viele unverkaufte Verbraucherprodukte sie entsorgen und warum. Das soll dazu beitragen, dass diese Praxis reduziert wird und die Verantwortlichkeit der Unternehmen gestärkt wird.
Um Verbrauchenden eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen und die Behörden bei der Durchsetzung der rechtlichen Anforderungen zu unterstützen, wird ein digitaler Produktpass eingeführt. Dieses Etikett auf Produkten bietet sofortigen Zugang zu Informationen über die Nachhaltigkeit des Produkts. Es wird nicht nur den Verbrauchenden, sondern auch den Zoll- und Marktüberwachungsbehörden von Nutzen sein. So soll ein digitaler Produktpass beispielsweise für ein Smartphone Informationen über die Langlebigkeit, Reparierbarkeit und das Recycling des Geräts beinhalten. Ein digitaler Produktpass für Textilien enthält Informationen über die verwendeten Materialien, die Herstellungsverfahren und die Pflegehinweise.
Die Einführung der EU-Ökodesign-Verordnung kommt nicht aus dem Nichts. Sie ist Teil eines umfassenderen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft im Rahmen des europäischen Grünen Deals. Durch die Förderung von umweltfreundlichen Produkten und die Verringerung der Umweltauswirkungen über deren gesamten Lebenszyklus hinweg, trägt diese Verordnung wesentlich zur Erreichung der Klima- und Umweltziele der EU bei.
Insgesamt stellt die EU-Ökodesign-Verordnung einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft dar. Sie zeigt das Engagement der EU, die Umwelt zu schützen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken und den Verbrauchenden transparente Informationen über die Produkte zur Verfügung zu stellen, die sie kaufen.
Bild: Dusan Cvetanovic (Pexels, Pexels Lizenz)
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