12.06.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesdruckerei GmbH.
Seit Mai 2019 kann europaweit der Weg von Zigaretten und Feinschnitt entlang der legalen Lieferkette digital zurückverfolgt werden. Damals ist die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) in Kraft getreten; sie reguliert seitdem in der Europäischen Union (EU) den Handel von Tabakerzeugnissen, regelt deren Herstellung, Verpackung und Verkauf. Ihr wichtigstes Ziel: Fälschungen und Schmuggel zu unterbinden. Fünf Jahre nach dem europaweiten Go-Live dieses sogenannten Track&Trace-Systems ist am 20.05.2024 die nächste Umsetzungsstufe der TPD eingetreten: Betroffen sind alle "Other Tobacco Products" (OTPs), beispielsweise Zigarren-, Pfeifentabak-, Wasserpfeifentabakprodukte sowie Kau- und Schnupftabak. Wirtschaftsteilnehmer aus diesen Bereichen mussten sich bis zu diesem Zeitpunkt angemeldet haben und dürfen nun ihre Waren nur entsprechend der EU-Vorgaben in Umlauf bringen.
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Die Tabakerzeugnisse werden für die Rückverfolgung mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal gekennzeichnet. Als nationale Ausgabestelle für Deutschland registriert die Bundesdruckerei seit 2019 alle beteiligten Wirtschaftsteilnehmer wie Tabakwarenhersteller, Importeure und alle Einrichtungen, in denen Tabakwaren hergestellt, gelagert oder vertrieben werden, sowie die zugehörigen Produktionsmaschinen. Um jede Einzelverkaufspackung rückverfolgen zu können, vergibt die Bundesdruckerei als sogenannter ID Issuer individuelle Erkennungsmerkmale, die durch die Tabakindustrie sichtbar auf jeder Packung aufgebracht werden.
Mittlerweile hat die Bundesdruckerei insgesamt rund 20 Milliarden individuelle Erkennungsmerkmale ausgegeben. Erfasst wird damit der Weg entlang der kompletten Lieferkette für Ware, die in der Europäischen Union (EU) produziert oder verkauft wird. Die Packungsverfolgung erfolgt mittels der von den Ausgabestellen erzeugten digitalen IDs.
Wichtig: Bevor sich Marktteilnehmer wie Zigarrenhändler, Shisha-Bars und Co. am ID Issuer Portal der Bundesdruckerei GmbH registrieren, müssen sie sich bei einem zugelassenen, sogenannten Primary Repository angemeldet haben – also einer speziellen Datenbank, die wiederum ihre Daten an das EU-weite Secondary Repository übermittelt. Fragen zur Registrierung als Wirtschaftsteilnehmer beim ID Issuer sowie zur Ausgabe der individuellen Erkennungsmerkmale sind in den FAQs auf der Website der Bundesdruckerei veröffentlicht und werden ständig aktualisiert.
Bild: AJ Photography (Pexels, Pexels Lizenz)
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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