25.03.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB).
Mit dem Teilhabechancengesetz wurde das Förderportfolio der Grundsicherung für Arbeitsuchende um die Förderinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ erweitert. In beiden Fällen handelt es sich um Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die förderberechtigte, besonders arbeitsmarktferne Personen einstellen. Seit Einführung der Instrumente im Januar 2019 wurden bis September 2023 insgesamt gut 118.000 Förderungen begonnen. Davon entfielen rund 75 Prozent der Zugänge auf das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, das von den Jobcentern als ein wichtiges Instrument eingeschätzt wird, insbesondere da es eine Lücke im Förderportfolio für besonders arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte geschlossen hat. „Einen überraschend hohen positiven Effekt auf die Beschäftigungschancen der Geförderten hat das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“, betont IAB-Forscherin Zein Kasrin. Mehr als 50 Prozent der so geförderten Personen sind 26 Monate nach Förderbeginn ungefördert sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, das sogenannte Coaching, das bei beiden Instrumenten eingesetzt wird, erreicht einen überwiegenden Anteil der Geförderten und ist breit akzeptiert. Ihre praktische Umsetzung ist jedoch mitunter ausbaufähig. Am häufigsten erhielten die Geförderten Unterstützung in den Bereichen „Persönliche Probleme“, „Probleme im Betrieb“, „Umgang mit Behörden“ und „Gesundheitsberatung“. Allerdings wünschen sich etwa 45 Prozent der Geförderten weitergehende Unterstützung.
„Die Forschungsergebnisse legen lediglich moderate Änderungen der gesetzlichen Ausgestaltung der beiden Instrumente nahe, sprechen aber teils für eine konsequentere Umsetzung bestehender Regelungen“, so die Studienautor*innen. So sollte die gesetzliche Definition der Zielgruppe des Instruments „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ angepasst werden. Ferner sollte die Zuweisungspraxis der Jobcenter beim Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und bei der beschäftigungsbegleitenden Betreuung von Geförderten beider Instrumente noch konsequenter umgesetzt werden. „Angesichts der Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug eines nennenswerten Teils der Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende bleiben Förderangebote wie die des Teilhabechancengesetzes auch zukünftig unverzichtbar, um dem betroffenen Personenkreis die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen“, so IAB-Forscher Philipp Ramos Lobato.
Die Studie hat beide Instrumente des Teilhabechancengesetzes zwischen 2019 und 2023 wissenschaftlich evaluiert. Im Fokus standen die Umsetzung der Instrumente durch die Jobcenter, ihr betrieblicher Einsatz sowie ihre Wirkung auf soziale Teilhabe, Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktchancen der Geförderten. Aufgrund des vergleichsweise kurzen Beobachtungszeitraums können bislang keine Aussagen zur Stabilität der Effekte getroffen werden.
Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/forschungsbericht/2024/fb0424.pdf.
Bild: Rawpixel (Rawpixel, rawpixel Lizenz)
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